Über den Zeitpunkt Ihrer Entlassung entscheidet Ihr Arzt. Voraussetzung ist, dass, Sie keine weitere Behandlung im Klinikum bedürfen.
Zudem kann eine Entlassung erfolgen, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen. Bestehen Sie entgegen dem ärztlichen Rat auf Ihre vorzeitige Entlassung oder verlassen Sie eigenmächtig die Klinik, so haften die Lahn-Dill-Kliniken nicht für eventuell entstehende Folgen.
Der Gesetzgeber schreibt seit dem 1. Oktober 2017 vor, dass Krankenhäuser ein standardisiertes „Entlassmanagement“ sicherstellen müssen. Dieses ist in den Lahn-Dill-Kliniken bereits seit vielen Jahren erfolgreich etabliert. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus eine individuell abgestimmte Weiterversorgung erhalten.
Was bedeutet „Entlassmanagement“ für Sie als Patient?
Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren Sie die Kollegen in der Patientenaufnahme über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln das Team des Case Managements, die behandelnden Ärzte und die Pflegekräfte kontinuierlich Ihren persönlichen Versorgungsbedarf, zum Beispiel bei Einschränkungen Ihrer Mobilität oder bei einer eingeschränkten Möglichkeit der Selbstversorgung. So können – in enger Absprache mit Ihnen – die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen durchgeführt werden.
Für Sie zum Download
Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zu Hause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!
Hier können Sie die Patienteninformation zum Entlassmanagement downloaden.