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Bestrahlung mit dem TrueBeam-Beschleuniger in der Klinik für Strahlentherapie / Radioonkologie
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Kontakt

Portrait von Dr. med. Wolfram Wannack

Dr. med. Wolfram Wannack

Chefarzt

Forsthausstraße 1

35578 Wetzlar

06441 79 - 2376

06441 79 - 2377

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Lesen Sie hier häufige Fragen und unsere Antworten. Sollten Sie darüber hinaus noch Frage haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

  • Die aktuellen im Rahmen der Erkrankung angefertigten Röntgen-, CT-, MRT- oder PET-CT-Bilder
  • Op.-Bericht
  • Pathologischer Bericht
  • Protokoll der Tumorkonferenz falls vorhanden
  • Aktuelle Laborwerte falls vorhanden
  • Die letzten Arztbriefe
  • Direkt vor der Strahlenklinik (Einfahrt Liegendaufnahme) gibt es sechs bis acht Parkplätze auf denen Sie mit einem Parkschein kostenfrei parken können. Diesen erhalten Sie beim Planungs-CT befristet für die Zeit Ihrer Strahlentherapie. Sollten Sie mit dem Taxi kommen, kann das Taxi während der Bestrahlungszeit mit dem Parkschein auf oben genannten Parkplätzen auf Sie warten.
  • Sollten einmal nicht genügend freie Parkplätze zur Verfügung stehen, parken Sie bitte auf dem Hauptparkplatz und lassen sich vor der Ausfahrt an der Anmeldung im Haupthaus unter Vorlage Ihres Parkausweises Ihr Parkticket entwerten

Aus versicherungstechnischen Gründen sollten Sie Sie sich überlegen, ob Sie sich nicht doch lieber mit dem Taxi fahren lassen. Sie dürfen bei einer Strahlenbehandlung des Gehirns oder einer Kombinationsbehandlung aus Strahlentherapie und Chemotherapie keinesfalls selbst fahren, da es hier zur deutlichen Beeinträchtigung durch Müdigkeit oder andere Nebenwirkungen kommen kann. Die Fahrtüchtigkeit muss in jedem Falle mit dem Arzt abgesprochen werden.

  • Um einen schonenden Transport zu und von den Bestrahlungen zu gewährleisten, steht Ihnen ein Transport mit einem Krankentaxi zu. Dieses muss jedoch unbedingt vor Bestrahlungsbeginn zumindest telefonisch von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Bitte fragen Sie, ob eine Bescheinigung von unserer Klinik benötigt wird. Diese stellen wir Ihnen dann bei Ihrem Termin zum Planungs-CT (Einzeichnung) aus. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob Sie an ein bestimmtes Taxiunternehmen gebunden sind und wie hoch Ihr Eigenanteil pro Fahrt oder Tag ist.
  • Wir stellen Ihnen einen Sammeltransportschein aus, auf dem am Ende der Bestrahlung alle Bestrahlungstermine aufgeführt und bestätigt sind. Diesen Sammelschein kann dann Ihr Taxifahrer zusammen mit dem Krankentransportschein direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
  • Sollten Sie zu den Bestrahlungen selbst mit dem Auto kommen oder sich von einer Begleitperson fahren lassen, werden die Fahrten von uns ebenfalls bescheinigt, so dass Sie zumindest Kilometergeld beantragen können (auch in diesem Fall brauchen Sie vorab eine Bestätigung durch die Krankenkasse).
  • Die Kosten einer Strahlentherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen und ebenso von den privaten Krankenkassen sowohl für die bösartigen als auch für die gutartigen Erkrankungen komplett übernommen.
  • Bei besonderen Therapieangeboten kann es sein, dass Sie die Bezahlung dieser Leistungen bei Ihrer Krankenkasse beantragen müssen. Privatpatienten und Selbstzahler erhalten eine Rechnung, die Sie Ihrer Krankenkasse oder z. B. der Beihilfestelle einreichen müssen.
  • Die Nachsorge erfolgt „interdisziplinär", das heißt in enger Zusammenarbeit mit Ihren behandelnden Ärzten (z. B. Hausarzt, Facharzt, Strahlentherapeut). Die zeitlichen Abstände werden im ersten Jahr kurz sein und sich später verlängern.
  • Falls Sie Beschwerden haben, sollten Sie auch jederzeit „außer der Reihe" ihren Arzt aufsuchen. Mindestens einmal im Jahr sollten bestrahlte Patienten außerdem zur Nachsorge zu Ihrem behandelnden Strahlentherapeuten gehen, um sich auf mögliche, aber seltene Spätnebenwirkungen untersuchen zu lassen.
  • Wir führen die Behandlung so schonend wie möglich durch. Zu diesem Zweck können wir auf modernste Technologie und ein hochqualifiziertes und erfahrenes Team zurückgreifen.
  • Dennoch lassen sich Nebenwirkungen nicht immer vermeiden. Der behandelnde Arzt klärt Sie vor der Bestrahlung beim Erstgespräch über eventuell auftretende Nebenwirkungen auf. Er informiert Sie auch darüber, wie diese Nebenwirkungen zu behandeln sind und wie Sie diese vermeiden oder lindern können.
  • Die meisten Nebenwirkungen sind nur vorübergehend und verschwinden innerhalb von wenigen Wochen nach Ende der Bestrahlung.
  • Eine Strahlentherapie und eine Chemotherapie können nacheinander oder gleichzeitig erfolgen. Beide können vor oder nach einer Operation empfohlen werden.
  • Wie Operation, Chemotherapie und Bestrahlung zusammen eingesetzt werden, hängt von der Art der Erkrankung und dem Krebsstadium ab.
  • Eine Strahlentherapie kann vor oder nach einer Operation durchgeführt werden.
  • Vor einer OP soll die Bestrahlung den Tumor verkleinern, so dass er besser zu operieren ist. Nach einer OP können mit den Strahlen mikroskopisch kleine Tumorreste abgetötet werden.
  • Die Bestrahlung selbst ist völlig schmerzlos. Der Körper wird wie bei einer Röntgenaufnahme für den Patienten unmerklich durchstrahlt.
  • Die Strahlung ist nur während der berechneten Bestrahlungszeit eingeschaltet, so dass sich danach keinerlei Strahlung mehr im Körper befindet und der Patient gefahrlos Kontakt mit Kleinkindern und Schwangeren haben kann.
  • Die Strahlen, die in den Körper eindringen, können Zellen zerstören oder zumindest deren Wachstum hemmen.
  • Gesunde Zellen erholen sich normalerweise wieder, Tumorzellen können – je nach der Art des Tumors – ganz oder teilweise zerstört werden.

Der überwiegende Anteil der Strahlenbehandlungen erfolgt durch künstlich erzeugte ultraharte Röntgenstrahlen (Photonen-Therapie) aus einem Linearbeschleuniger, die entsprechend ihrer in der Bestrahlungsplanung festgelegten Energie über mehrere Bestrahlungsfelder meist aus unterschiedlichen Richtungen tief in den Körper eindringen und dort die Tumorzellen abtöten.

Unter Verwendung der modernen bildgebenden Verfahren wie Kernspintomographie, Computertomographie und PET (Positronen-Emissions-Tomographie) kann der Tumor heute zielgenau eingegrenzt und durch eine aufwendige dreidimensionale Bestrahlungsplanung (3-D-konformale Strahlentherapie) des Strahlentherapeuten in Zusammenarbeit mit einem Medizinphysikexperten unter größtmöglicher Schonung des gesunden Gewebes millimetergenau bestrahlt werden.

Jüngste Entwicklungen wie die IMRT (Intensitäts-modulierte Strahlentherapie), eine Weiterentwicklung der 3-dimensional geplanten Photonen-Bestrahlung mit vielen sehr kleinen Einzelfeldern (verlinken zu: Beispielhafte Indikationen für IMRT mit bildgesteuerter Strahlentherapie), oder die Protonentherapie stellen in besonderen Fällen (nicht für alle Tumorarten und -lokalisationen geeignet) eine wertvolle Ergänzung der üblichen Photonen-Therapie dar. Sie bieten in diesen besonderen Fällen (z.B. Prostatatumoren und Hals-Nasen-Ohren Tumoren) die Möglichkeiten zur weiteren Schonung des umliegenden Gewebes, wodurch eine Dosiserhöhung und damit unter Umständen eine höhere Tumorheilungsrate erreicht werden kann. Die letztgenannten Strahlentherapieformen können aber auf keinen Fall die übliche Bestrahlung am Linearbeschleuniger ersetzen

  • Sie können alle Tätigkeiten, die Spaß machen, weiterführen. Solche, die eine psychische oder überfordernde körperliche Belastung darstellen, sollten Sie eher vermeiden. Einschränkungen gibt es eventuell bei der Ernährung. In manchen Fällen bei Beckenbestrahlungen mit möglicher Belastung des Darmes, z.B. Prostatakrebs wird während der Strahlentherapie eine spezielle Schonkost empfohlen, um den Darm zu entlasten.
  • Außerdem benötigt die Haut im bestrahlten Bereich eine besondere Pflege. Alle Verhaltensregeln besprechen wir vor und während der Therapie ausführlich mit Ihnen.
  • Die Haut im Bestrahlungsgebiet soll zunächst trocken gehalten werden. Insbesondere Seife, Deodorants oder ähnliches dürfen auf keinen Fall im Bestrahlungsfeld angewendet werden. Stattdessen soll die bestrahlte Haut, vor allem im Bereich der Zeichnungen mit einem neutralen Puder (Babypuder) gepflegt werden. Nach etwa acht bis zehn Tagen, an denen die Markierungen durch unsere Mitarbeiter bei jeder Bestrahlung nachgezeichnet wurden, haben sich diese auf der Haut verfestigt, so dass jetzt nach Rücksprache mit unseren Mitarbeitern am Bestrahlungsgerät zwei bis drei Mal/Woche ohne Seife geduscht werden kann. Beim Abtrocknen bitte nicht reiben, damit die Zeichnung nicht verschwindet. Wasser ist auf keinen Fall schädlich für die Bestrahlung – es geht lediglich darum, dass unsere Zeichnung nicht verloren geht.
  • Wenn allerdings eine nässende Hautwunde aufgetreten ist, muss das Puder in diesem Bereich weggelassen und eine Salbenbe­handlung durchgeführt werden. Solche Hautveränderungen sollten Sie auf jeden Fall einem unserer Ärzte zeigen, damit das richtige Präparat verordnet werden kann. Auch im Gesicht ist Puder wegen der dadurch auftretenden Schleimhautreaktionen in den Augen unge­eignet
  • Vermeiden Sie jedoch unbedingt Kratzen, Reiben, Scheuern (zu enge Kleidungsstücke; BH), Bürsten, Massieren, Pflaster und Um­schläge jeder Art in den Bestrahlungsfeldern, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt werden. Auch eine Lymphdrainage sollte während der Strahlentherapie pausiert und frühestens vier bis sechs Wochen nach Abschluss der Bestrahlung fortgesetzt werden. Unterlassen Sie Sonnenbäder oder andere Bestrahlungen (z.B. Höhensonne, Rotlicht, usw.) für die Dauer von ca. einem Jahr. Sauna kann bei Brustkrebspatientinnen nach Achselhöhlenoperation die Neigung zu einem Armödem (Armschwellung) begünstigen.
  • Bei Bestrahlungen im Hals und Mundbereich ist eine sorgfältige Mundhygiene nach jeder Mahlzeit und häufiges Mundspülen mit Salbeitee anzuraten. Eine Zahnpflege mit fluorhaltiger Creme (Elmex) kann Karies vorbeugen. Der Genuss scharfer (Paprika, hochprozentiger Alkohol usw.), säurehaltiger (Zitronensaft, Orangensaft, Salatwürze) und heißer Speisen ist für die Dauer der Bestrahlung und vier Wochen danach zu vermeiden.
  • Vor allen Dingen ist das Rauchen zu unterlassen, da Rauchen die Verträglichkeit der Bestrahlung verschlechtert.
  • Bei Bestrahlungen im Kopf-/Halsbereich sollte zum Rasieren ein elektrischer Rasierapparat benutzt werden.
  • Eine spezielle Diät ist nicht erforderlich. Im Gegenteil hat die WHO (Weltgesundheitsorganisation) festgestellt, dass die „Krebsdiäten" wegen der einseitigen Ernährung eher gesundheitsschädlich sind. Eine nahrhafte, ausge­wogene Kost und besonders viel Flüssigkeit (ca. 2 Liter pro Tag) sind besser als Diäten.
  • Wenn bei Bestrahlungen des Bauches Durchfälle auftreten, ist eine leicht verdauliche Ernährung mit Weißbrot, Brötchen und leichten Mehlgerich­ten vorzuziehen (keine schweren fetten Speisen, keine Rohkost, keine Salate).
  • Gegen ein Glas Bier oder Wein zum Essen bestehen keine Bedenken, größere Mengen Alkohol sollten jedoch vermieden werden, da sie die Abwehrkräfte auch der Mundschleimhäute schädigen. Fruchtsäfte dürfen keinen zu hohen Säureanteil enthalten.
  • Lässt der Appetit nach, versuchen Sie mehrere kleine Mahlzeiten über den Tag zu verteilen.
  • Nach den Bestrahlungen sollten Sie ein bis zwei Stunden ausruhen. Größere, schweißtreibende körperliche Anstrengungen sollten vermieden werden. Gegen Bewegung (z.B. Gymnastik oder Spazierengehen) ist nichts einzuwenden. Eine Beschäftigung mit angenehmen Interessensgebieten lenkt ab und kann nur nützlich sein.

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