„Daher möchten wir uns zu den Aussagen der Belegärzte Constance Scholl und Dr. Axel Valet nochmals äußern.“


Durch die Aussagen der Belegärzte wird der Eindruck erweckt, …

  • dass wirtschaftliche Gründe für die Schließung der Geburtshilfe ausschlaggebend gewesen seien.
    Richtig ist, dass wir weder ein finanzielles noch ein inhaltliches Interesse daran haben, die Geburtshilfe zu schließen. Wir tragen jedoch die Verantwortung für die Einhaltung der medizinischen Qualitätsstandards (Leitlinien). Während eines gemeinsamen Gesprächs am 31. Mai 2022 anlässlich zweier Arzthaftungsfälle stellte sich heraus, dass nicht alle Belegärzte die medizinischen Leitlinien für die Geburtshilfe regelhaft einhalten können. Es wurde verabredet, diese Problematik gemeinsam mit dem Aufsichtsrat zu erörtern. Noch bevor ein weiteres geplantes Gespräch mit den Belegärzten und dem Aufsichtsratsvorsitzenden über die Zukunft der Geburtshilfe stattfinden konnte, erreichte uns die Kündigung von Frau Scholl.
     
  • dass die Schließung der Geburtshilfe auch unabhängig von der Kündigung durch Frau Scholl am 31. Dezember 2022 erfolgt wäre.
    Richtig ist, dass es zur Weiterführung der Geburtshilfe erforderlich gewesen wäre, nachhaltige Lösungen zur Sicherstellung der medizinischen Qualitätsstandards zu finden oder die Geburtshilfe einzustellen. Für die Schließung zum 31.12.2022 ist die Kündigung von Frau Scholl ausschlaggebend, da mit dem Ausscheiden der Belegärztin die geforderten Mindestvoraussetzungen (drei Belegärzte zum Betrieb einer Belegabteilung Gynäkologie) nicht mehr gewährleistet sind. Bei Sicherstellung der medizinischen Standards durch die Belegärzte hätte die Geburtshilfe auch über den 31.12.2022 hinaus weiter betrieben werden können. Parallel zu der im Juni begonnenen Suche nach Fachärzten haben wir Anfang Oktober mit den Belegärzten ein Gespräch über Lösungsmöglichkeiten gesucht. In diesem Gespräch hat Frau Scholl unsere Nachfrage nach einer weiteren Zusammenarbeit abgelehnt.
     
  • dass die Belegärzte aufgrund der hohen Versicherungsbeiträge ihre Tätigkeit mit finanziellen Verlusten ohne entsprechenden Ausgleich durch die Klinik ausgeübt hätten.
    Richtig ist, dass die Belegärzte neben der üblichen Vergütung für ihre Tätigkeit zusätzliche jährliche Pauschalen in Höhe von insgesamt rund 280.000 Euro als Ausgleich für ihre Belastungen (beispielsweise Finanzierung der Versicherungsprämien/Rufdienste/Assistenzärzte) erhalten haben. Herr Dr. Valet war außerdem bis 2021 über die Haftpflichtversicherung der Lahn-Dill-Kliniken versichert.