Die staatlich anerkannte Ausbildung der Operationstechnischen Assistenz beginnt jährlich zum 1. August und wird nach dem ATA-OTA-Gesetz und deren Verordnung durchgeführt.

Zu den Aufgaben zählen dabei insbesondere

  • fachkundige Betreuung der Patienten im OP bzw. in der Funktionsabteilung
  • selbstständige, vorausschauende Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe
  • Vor- und Nachbereitung des Operationssaales sowie bevorstehender Operationen einschließlich der Instrumente und technischen Geräte
  • Mitarbeit im OP-Team während und nach der Operation (Springertätigkeit)
  • Instrumentieren in diversen Fachbereichen
  • Wiederaufbereitung des Instrumentariums
  • Verantwortung für die Durchführung hygienischer Maßnahmen
  • Administration und Anleitung neuer Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Auszubildender

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und umfasst mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 2.500 Stunden praktische Ausbildung.

Im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung ist die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in den öffentlichen Dienst vorgesehen.

Den Flyer finden Sie im Downloadbereich.